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Jahresabschlüsse für unterschiedliche Rechtsformen

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert fundiertes Wissen zu handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften.

Der rechnerische Abschluss eines unternehmerischen Geschäftsjahres spiegelt sich im periodisch aufzustellenden Jahresabschluss wider. Seine Bestandteile Bilanz, sowie Gewinn- und Verlustrechnung werden bei Kapitalgesellschaften noch um einen Anhang erweitert. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler schließen ihr Geschäftsjahr in aller Regel mit einer Einnahmen- Überschussrechnung ab. Diesen Aufgabenbereich übernehmen wir gerne für Sie. Hierbei beschränken wir unseren Auftrag nicht nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, sondern zeigen Ihnen bei analytischer Besprechung des Zahlenwerks auch bilanzpolitische Spielräume auf. Mit dem Jahresabschluss bekommen Sie ein Dokument ausgehändigt, dass bei Banken eine aussagekräftige Unterlage bei Kreditentscheidungen darstellt.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht unterschiedlicher Rechtsformen, Branchen und Größen
  • Erfüllung von Qualitätsanforderungen an Jahresabschlüsse (mit Plausibilitätsprüfungen – mit Prüfungshandlungen) sowie Erstellungsberichte
  • Gewinnermittlung / Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung und Übermittlung von steuerlichen E-Bilanzen nach aktueller Taxonomie
  • Erstellung von steuerlichen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Jahresabschlussanalyse und Schwachstellenerkennung
  • Erfüllung von handelsrechtlichen Offenlegungspflichten
  • Überleitung und Kooperation bei handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfungen
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